So breit wie die Geschäftsmodelle der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aufgestellt sind, so vielfältig ist die Themenpalette im Tätigkeitsbericht 2016/2017, den das Institut der Wirtschaftsprüfer
Das HansOLG Hamburg hat mit Urteil vom 18.05.2017 – 3 U 253/16 – entschieden: 1. Die Bewerbung eines konkreten Festnetztarifs für Telekommunikationsdienstleistungen (Internet & Telefon) damit, dass das Netz des Anbieters im Rahmen des Tests einer Fachzeitschrift als „bestes Netz“ Testsieger geworden sei, ...
Der EuGH hat mit Urteil vom 12.9.2017 – C-648/15, Österreich ./. Deutschland - wie folgt entschieden: Der in Art. 11 Abs. 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 24. August 2000 verwendete Begriff „Forderungen mit Gewinnbeteiligung“ ist dahin auszulegen, dass ...
Wer eine Matratze kauft, möchte nicht, dass jemand anders oder vielleicht sogar mehrere Fremde zuvor darauf schon einmal ein paar Nächte verbracht haben. Sie soll exklusiv sein, unberührt, originalverpackt -eben neu.
Wenn sich die größten sechs Wirtschaftsprüfungsnetzwerke (BDO, Deloitte, EY, Grant Thornton, KPMG, PwC) über ihr globales Sprachrohr, das Global Public Policy Committee (GPPC), zu Wort melden, sollte man hellhörig werden.