BMF, Schreiben vom 12.12.2017 – IV C 5 – S 2388/14/10001
Das BMF äußert sich zu den Personen, die einen Antrag auf Anrufungsauskunft stellen können, zur Zuständigkeit, zur Form und zu anwendbaren Vorschriften, zur Bindungswirkung und zur gerichtlichen Überprüfung sowie zur zeitlichen Anwendung. Das BMF-Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 18.2.2011 (BStBl. I 2011, 213).
Generalanwalt Bobek schlägt dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden:
Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV, vormals Art. 43 in Verbindung mit Art. 48 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft [EGV]) in Verbindung mit dessen Art. 54 steht der Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegen, nach welcher Einkünfte eines gebietsansässigen Steuerpflichtigen aus Geschäftsbeziehungen mit einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft,
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Die Bundesanstalt für Fibanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Hinweise zum Solvency-II-Berichtswesen für Erst- und Rückversicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen angepasst. Sie sind nun
Der IFRS-Fachausschuss des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat in seiner Sitzung am 11.12.2017 mögliche Auswirkungen einer Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee