Mit Schlussantrag vom 7.2.2018 – C-685/16, EV, EV gegen Finanzamt Lippstadt, ECLI:EU:C:2018:70 – schlägt GA Wathelet wie folgt vor: Die Art. 56 ff. EG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Vorschrift wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, nach der für die gewerbesteuerliche Festsetzung des Gewinns und der Hinzurechnungen deren Kürzung um Gewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften, ...
-tb- Die Europäische Union hat die jährlichen Verbesserungen 2014-2016 in europäisches Recht übernommen. Die Verbesserungen betreffen Änderungen an IFRS 1 (Erstmalige Anwendung der International