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Politiken
27.10.2014
Politiken
EuGH - Anhängige Verfahren: Universaldienstrichtlinie - Widerruf bei Vertragsänderung

Oberster Gerichtshof (Österreich), Einreichung am 7.7.2014 EuGH Rs. C-326/14; Verein für Konsumenteninformation/A1 Telekom Austria AG

Ist das in Art. 20 Abs. 2 der Universaldienstrichtlinie (Richtlinie 2009/136/EG vom 25. 9. 2009, ABl. L 337, S. 11) für die Teilnehmer vorgesehene Recht, "bei der Bekanntgabe von Änderungen der Vertragsbedingungen" den Vertrag ohne Zahlung von Vertragsstrafen zu widerrufen, auch für den Fall vorzusehen, dass sich eine Anpassung der Entgelte aus den Vertragsbedingungen ableitet, die bereits bei Vertragsabschluss vorsehen, dass in der Zukunft eine Anpassung der Entgelte (Steigerung/Reduktion) entsprechend den Veränderungen eines objektiven Verbraucherpreisindex, der die Geldwertentwicklung abbildet, zu erfolgen hat?

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