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Steuern
06.03.2015
Steuern
EU-Kommission: Zollrecht: Überwachung der Barmittel, die in die EU oder aus der EU verbracht werden (Konsultation)

Die EU-Kommission hat am 27. 2. 2015 eine bis zum 1. 6. 2015 laufende öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der VO (EG) Nr. 1889/2005 über die Überwachung von Barmitteln, die in die EU oder aus der EU verbracht werden, eingeleitet. Die 2007 in Kraft getretene VO sieht u. a. vor, dass natürliche Personen, die bei der Ein- oder Ausreise Barmittel oder -äquivalente von 10 000 Euro oder mehr mit sich führen, eine Erklärung bei den Zoll- oder anderen zuständigen Behörden abgeben müssen. Sie ermöglicht die vorübergehende Einbehaltung und den Informationsaustausch  mit den Behörden in anderen Mitgliedstaaten, der Kommission oder Drittländern und steht im Einklang mit der FATF-Empfehlung 32 („Geldkuriere“). Konsultationspapier

Quelle: ec.europa.eu/yourvoice/consultations/index_de.htm

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