R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wettbewerb
29.05.2015
Wettbewerb
EuGH (Anhängige Verfahren): Staatliche Beihilfen: Wirksame Freistellung nach der AGVO, wenn Voraussetzungen nicht vorliegen?

EuGH Rs. C-493/14

Bundesfinanzgericht – Außenstelle Linz (Österreich), Einreichung am 6. 11. 2014; Dilly’s Wellnesshotel GmbH/Finanzamt Linz 

1. Verstößt es gegen Unionsrecht, wenn eine Beihilferegelung das besondere Verfahren der AGVO (VO (EG) Nr. 800/2008 – allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, ABl. L 214, S. 3) nach Art. 25 in Anspruch nimmt, um damit von der Anmeldeverpflichtung nach Art. 108 Abs. 3 AEUV freigestellt zu werden, aber verschiedene Verpflichtungen des Kapitel I AGVO nicht einhält und überdies auch keinen Hinweis auf die AGVO aufweist?

2. Verstößt es gegen Unionsrecht, wenn eine Beihilferegelung auf das für Umweltschutzbeihilfen geltende besondere Verfahren der AGVO nach Art. 25 gestützt wird, aber in Kapitel II geregelte Voraussetzungen – nämlich die Förderung von Umweltschutzmaßnahmen bzw. Energiesparmaßnahmen nach Art. 17 Z 1 AGVO – nicht vorliegen?

3. Steht das Unionsrecht einer nationalen Regelung entgegen, die keine zeitliche Einschränkung und auch keinen Hinweis auf den in der Freistellungsanzeige angeführten Zeitraum enthält, sodass die in Art. 25 Abs. 3 AGVO geforderte Begrenzung der Energiesteuervergütung auf 10 Jahre nur der Freistellungsanzeige zu entnehmen ist?

 

 

stats