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Wettbewerb
05.10.2015
Wettbewerb
EuGH (Anhängige Verfahren): Vergabe: Ausschluss aufgrund des bloßen Antrags eines Vergleichs zur Abwendung des Konkurses?

EuGH Rs. C-287/15 Consiglio di Stato (Italien),
Einreichung am 12. 6. 2015, Società LIS Srl, Società Cerutti Lorenzo Srl/Abbanoa SpA

1. Ist es mit Art. 45 Abs. 2 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 134, S. 114) vom 31. 3. 2004 vereinbar, die bloße Beantragung eines Vergleichs zur Abwendung des Konkurses seitens des Schuldners beim zuständigen Gericht als „eingeleitetes Verfahren“ zu betrachten?

2. Ist es mit diesen Bestimmungen vereinbar, in der Erklärung des Schuldners, insolvent zu sein und einen Antrag auf Vergleich zur Abwendung des Konkurses „in bianco“ stellen zu wollen, einen Grund für den Ausschluss vom Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu erblicken, wodurch der im Gemeinschaftsrecht (Art. 45 der Richtlinie) und im nationalen Recht (Art. 38 des Decreto legislativo Nr. 163/2006) verankerte Begriff des „eingeleiteten Verfahrens“ eine weite Auslegung erfährt?

3. Ist eine Regelung wie die des geprüften Art. 53 Abs. 3 des Decreto legislativo Nr. 163 vom 16. 4. 2006, welche die Teilnahme eines Unternehmens mit einem „angegebenen“ Planer zulässt, der, da er nach der nationalen Rechtsprechung nicht Bieter ist, nicht die Kapazitäten Dritter in Anspruch nehmen könnte, mit Art. 48 der Richtlinie 2004/18/EG vereinbar?

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