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Wirtschaft
05.10.2015
Wirtschaft
EuGH (Anhängige Verfahren): Gemeinschaftswortmarke: Verwechslungsgefahr, wenn in einem Teil der Mitgliedstaaten die Klangähnlichkeit durch einen Bedeutungsunterschied neutralisiert wird?

EuGH Rs. C-223/15 OLG Düsseldorf,
Einreichung am
18. 5. 2015, combit Software GmbH/Commit Business Solutions Ltd

Welche Folgen hat es für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr einer Gemeinschaftswortmarke [s. VO (EG) Nr. 207/2009 – kodifizierte Fassung, ABl. L 78, S. 1], wenn aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers eines Teils der Mitgliedstaaten die klangliche Ähnlichkeit der Gemeinschaftsmarke mit einer als markenverletzend gerügten Bezeichnung durch einen Bedeutungsunterschied neutralisiert wird, aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers anderer Mitgliedstaaten jedoch nicht:

a) Ist für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr die Sicht des einen Teils oder die Sicht des anderen Teils oder die Sicht eines fiktiven Durchschnittsverbrauchers aller Mitgliedstaaten maßgeblich?

b) Ist die Verletzung der Gemeinschaftsmarke für das gesamte Gebiet der EU zu bejahen oder zu verneinen, wenn in nur einem Teil eine Verwechslungsgefahr besteht, oder ist dann zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zu differenzieren?

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