Wer online einkauft, soll nun besser und leichter EU-weit auf Waren und Buchungen etwa von Hotelzimmern, Mietwagen oder Konzertkarten zugreifen können. Die neuen Vorschriften machen Schluss mit dem sog. „Geoblocking“. Verbraucher werden bald selbst wählen können, auf welcher Website sie Waren oder Dienstleistungen erwerben, ...
Das FG Köln hat mit Beschluss vom 20.10.2017 – 2 V 1055/17 - wie folgt entschieden:
1. Gem. § 117 Abs. 1 AO können Finanzbehörden zwischenstaatliche Amtshilfe „nach Maßgabe des deutschen Rechts“ in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass neben anderen gegebenenfalls einschlägigen zwischenstaatlichen Rechtsnormen alle Normen des nationalen Rechts zwingend beachtet werden müssen.
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