Das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) hat zu einer Ausweitung erlaubnispflichtiger Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz (KWG) geführt. So wurden beispielsweise der Tatbestand des Betriebs eines organisierten Handelssystems in § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1d KWG geschaffen, der Begriff des Finanzinstruments im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG erweitert, ...
-tb- Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Artikel veröffentlicht, in dem die Auswirkungen des neuen Standards IFRS 17 "Versicherungsverträge" von der Journalistin Liz Fisher
Das FG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 12.4.2018 – 6 K 2254/17 - entschieden: Gegenstand einer tatsächlichen Verständigung kann weder schriftlich noch mündlich der Verzicht des FA auf Festsetzung von Hinterziehungszinsen sein.
(Leitsatz der Redaktion)