Nach den Vorgaben des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.9.2018 zwischen dem BZSt und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates i. S. d. § 1 Abs. 1 FKAustG automatisch ausgetauscht (§ 27 Abs. 1 FKAustG). ...