-tb- Das Committee of European Auditing Oversight Bodies (CEAOB), das für die Stärkung der EU-weiten Prüfungsaufsicht verantwortlich ist, hat ein Frage-und-Antwortdokument zur Honorarbeschränkung von
Der BGH hat mit Urteil vom 11.9.2018 – II ZR 307/16 – entschieden: Eine im Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft vereinbarte Mehrheitsklausel, die unter dem Vorbehalt abweichender gesetzlicher Bestimmungen steht, ...