Das FG Köln hat mit Urteil vom 30.5.2018 – 3 K 2086/17 - entschieden:
1. Nach § 171 Abs. 14 i. V. m. § 228 AO endet die Festsetzungsfrist für einen Steueranspruch nicht, soweit ein damit zusammenhängender Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO noch nicht verjährt ist; die Vorschrift greift nicht ein, wenn es um die Erstattung von durch Steuerabzug erhobener Einkommensteuer im Wege der Anrechnung auf die Jahressteuer geht.
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Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 31.10.2018 Änderungen bzgl. der Definition von Wesentlichkeit von Abschlussinformationen veröffentlicht. Die Änderungen, in Kombination mit
Der BGH hat mit Urteil vom 13.9.2018 – I ZR 117/15 – entschieden: Weder ein bei dem Internetdienst YouTube zu Werbezwecken betriebener Videokanal noch ein dort abrufbares Werbevideo stellt einen audiovisuellen Mediendienst ...