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Wirtschaft
24.11.2020
Wirtschaft
EuGH: Die Plattform Booking.com kann von einem Hotel, das sie nutzt, grundsätzlich vor einem Gericht des Mitgliedstaats, in dem das Hotel liegt, ...

... auf Unterlassung eines etwaigen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung verklagt werden

Der EuGH (Große Kammer) hat mit Urteil vom 24. 11. 2020 – Rs. C-59/19; Wikingerhof GmbH & Co. KG gegen Booking.com BV; ECLI:EU:C:2020:950 – entschieden:

Art. 7 Nr. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass er für eine Klage gilt, die auf die Unterlassung bestimmter Verhaltensweisen im Rahmen einer Vertragsbeziehung zwischen dem Kläger und dem Beklagten gerichtet ist und die darauf gestützt wird, dass der Beklagte unter Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutze.

(Tenor)

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