BMF, Schreiben vom 10.10.2017 – III C 3 – S 7103-a/15/10001
Der BFH hat mit Urteil vom20.10.2016 – V R 31/15 – entschieden, dass Lieferungen aus dem Übrigen Gemeinschaftsgebiet an einen inländischen Abnehmer auch dann als Versendungslieferungen i. S. v.§ 3Abs. 6S. 1UStGzubeurteilensind,wenn der Liefergegenstand nach dem Beginn der Versendung für kurze Zeit in einem Auslieferungslager zwischengelagert wird. Voraussetzung ist aber, dass der Abnehmer bereits bei Beginn der Versendung feststeht. In diesem Fall wird die Lieferung grundsätzlich bereits bei Beginn der Versendung im Übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführt und unterliegt beim inländischen Abnehmer ggf. der Erwerbsbesteuerung nach § 1a UStG.
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BMF, Schreiben vom 6.10.2017 – IV C 6 –S 2145/07/10002 :019
Das BMF äußert sich in dem ausführlichen Schreiben eingehend (auch mit Beispielen) zu der steuerlichen Anerkennung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer.