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Politiken
14.01.2022
Politiken
EuGH: Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts über die teilweise Nichtigerklärung der Verordnung der Kommission zur Festsetzung von Emissionsgrenzwerten für die Prüfungen im tatsächlichen Fahrbetrieb von leichten Neufahrzeugen auf

Der EuGH hat mit Urteil vom 13. 1. 2022 – Rs. C-177/19 P bis C-179/19 P; Bundesrepublik Deutschland u.a.; ECLI:EU:C:2022:10 – entschieden:

1.      Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 13. Dezember 2018, Ville de Paris, Ville de Bruxelles und Ayuntamiento de Madrid/Kommission (T 339/16, T 352/16 und T 391/16, EU:T:2018:927), wird aufgehoben.

2.      Die von der Stadt Paris, der Stadt Brüssel und dem Ayuntamiento de Madrid erhobenen Nichtigkeitsklagen in den verbundenen Rechtssachen T 339/16, T 352/16 und T 391/16 werden als unzulässig abgewiesen.

3.      Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit den Rechtsmittelverfahren.

4.      Die Stadt Paris, die Stadt Brüssel und der Ayuntamiento de Madrid tragen neben ihren eigenen Kosten im Zusammenhang mit dem Verfahren des ersten Rechtszugs und den Rechtsmittelverfahren die der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit dem Verfahren des ersten Rechtszugs entstandenen Kosten.

(Tenor)

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