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Wettbewerb
11.01.2024
Wettbewerb
EuGH-SA: GAin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, die gegen Google wegen Bevorzugung des eigenen Preisvergleichsdienstes verhängte Geldbuße von 2,4 Mrd. Euro zu bestätigen

GAin Kokott, Schlussanträge vom 11. 1. 2024 – Rs. C-48/22 P; Google LLC, Alphabet, Inc. gegen Europäische Kommission; ECLI:EU:C:2024:14

Aufgrund der vorstehenden Erwägungen schlägt die GAin dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden:

1.      Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.      Die Google LLC und die Alphabet Inc. tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Rechtsmittels sowie die Kosten der Kommission, des Bureau européen des unions de consommateurs (BEUC), der Infederation Ltd, des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger e. V., des BDZV – Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e. V., der Visual Meta GmbH, der Twenga und der Kelkoo.

3.      Die EFTA-Überwachungsbehörde und die Computer & Communication Industry Association tragen ihre eigenen Kosten.

(Schlussanträge)

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