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Wettbewerb
16.05.2014
Wettbewerb
EU-Kommission: Wettbewerb: Jahresbericht 2013

Im Jahr 2013 hat die Kommission die folgenden wichtigen politischen Initiativen fortgeführt bzw. abgeschlossen:

- 2013 war der zehnte Jahrestag der Annahme der VO Nr. 1/2003. Zur Ergänzung der kartellrechtlichen Vorschriften genehmigte die Kommission im Juni einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Erleichterung von Schadensersatzklagen wegen Verstößen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen. Es ist das erste Mal, dass die Kommission in diesem Bereich EU-Rechtsvorschriften vorgeschlagen hat. Der Vorschlag wurde inzwischen vom Europäischen Parlament angenommen (siehe IP/14/455).

- Bei der Modernisierung des Beihilferechts (siehe IP/12/458), der ersten bislang durchgeführten umfassenden Reform der Beihilfevorschriften, sind erhebliche Fortschritte erzielt worden. Insbesondere hat die Kommission im Juni 2013 neue Leitlinien für Regionalbeihilfen verabschiedet (IP/13/569). Im Juli nahm der Rat zwei Verordnungen an: Die erste zielt auf eine effizientere Gestaltung der Verfahren, die zweite ermächtigt die Kommission, weitere Gruppen von Beihilfen von der Pflicht zur vorherigen Anmeldung freizustellen (siehe IP/12/1316).

- Unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung der Krise passte die Kommission ihre Krisenvorschriften für staatliche Beihilfen zugunsten von Banken an (siehe IP/13/672 und MEMO/13/886).

- Im Dezember 2013 verabschiedete die Kommission neue Regeln zur Vereinfachung der Fusionskontrolle. (REFIT-Initiative IP/13/891).

2013 traf die Kommission wichtige Wettbewerbsentscheidungen, u. a. in Wirtschaftszweigen, die für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit von strategischer Bedeutung sind, wie etwa Finanzdienstleistungen, Energie und Digitalwirtschaft.

Die Zusammenarbeit mit Wettbewerbsbehörden in aller Welt hat einen Beitrag dazu geleistet, die Herausforderungen aus der zunehmenden Internationalisierung zu bewältigen. Die Kommission setzte ihre Teilnahme an politischen Dialogen mit den Wettbewerbsbehörden in einer Reihe von Ländern fort, um eine Annäherung der Wettbewerbsvorschriften zu fördern, und unterzeichnete ein neuartiges Kooperationsabkommen mit der Schweiz, das beide Wettbewerbsbehörden in die Lage versetzen wird, Informationen, die sie bei ihren Untersuchungen erlangt haben, auszutauschen (sogenanntes „Abkommen der zweiten Generation“). Im Jahr 2013 unterzeichnete die Kommission außerdem mit der indischen Wettbewerbsbehörde eine Vereinbarung für eine Zusammenarbeit im Bereich des Wettbewerbsrechts.

Bericht über die Wettbewerbspolitik 2013

Quelle: EU-Kommission, PM v. 6. 5. 2014 – IP/14/521

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