Vorstandschefs (CEO) von Dax-Unternehmen verdienten 2017 im Median mehr als sechs Mio. Euro – fast 9 % mehr als 2016 und fast doppelt so viel wie die übrigen Vorstandsmitglieder (CXO). Dies sind nur
Das FG Köln hat mit Urteil vom 25.7.2018 – 3 K 2250/17 - entschieden:
1. Die Nutzung einer mit „Speichern“ oder „Speichern und Verlassen“ gekennzeichneten Schaltfläche reicht nicht aus, um für einen Dritten erkennbar eine Willensäußerung abzugeben und eine Willenserklärung in den Verkehr zu bringen; dies gilt jedenfalls dann, wenn daneben wie im Streitfall eine – wenn auch temporär ausgegraute – ausdrücklich mit „Versenden an das Finanzamt“ bezeichnete Schaltfläche vorhanden war.
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