Das BAG hat mit Urteil vom 28.1.2020 – 9 AZR 493/18 – wie folgt entschieden:
1. Die Regelung in § 6c Abs. 1 SGB II über den gesetzlichen Übertritt von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Bundesagentur in den Dienst eines zugelassenen kommunalen Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende verstößt nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG (Rn. 29 ff.).
2. Nach § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II treten die Arbeitnehmerinnen und ...
Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann unterstützt Vorstöße des Freistaates Bayern und des Landes Nordrhein-Westfalen, den Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie ...