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Politiken
04.01.2021
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EuGH: Bericht über die Arbeitsweise des Gerichts der Europäischen Union

Am 16. 12. 2015 billigte der Gesetzgeber der Europäischen Union eine Reform des Gerichtssystems der Union, bei der die Zahl der Richter des Gerichts der Europäischen Union in drei Stufen verdoppelt und die Zuständigkeit für die Entscheidung im ersten Rechtszug über Rechtsstreitigkeiten zwischen der Union und ihren Bediensteten, die bis dahin beim Gericht für den öffentlichen Dienst lag, zum 1. 9. 2016 auf das Gericht übertragen werden sollte.

Als Folgemaßnahme im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Reform wurde der Gerichtshof in Art. 3 Abs. 1 der Verordnung 2015/2422[1] aufgefordert, unter Rückgriff auf externe Berater einen Bericht für das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission über die Arbeitsweise des Gerichts zu erstellen. Nach dieser Bestimmung wird in dem Bericht der Schwerpunkt insbesondere auf die Effizienz des Gerichts, die Notwendigkeit und Wirksamkeit der Erhöhung der Zahl der Richter auf 54, den Nutzen und die Wirksamkeit der Mittel und die weitere Einsetzung von spezialisierten Kammern und/oder sonstige strukturelle Änderungen gelegt.

Der Gerichtshof hat diesen Bericht am 21. 12. 2020 dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission übermittelt. Der vollständige Text des Berichts kann über den folgenden Link abgerufen werden: https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7031/

(EuGH, Pressemitteilung Nr. 173/2020)



[1] VO (EU, Euratom) 2015/2422 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 12. 2015 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union (ABl. 2015, L 341, S. 14).

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