EuGH: Europäische Staatsanwaltschaft: Der Gerichtshof erläutert die Ausübung gerichtlicher Kontrolle über grenzüberschreitende Ermittlungsmaßnahmen durch die nationalen Gerichte
EuGH (Große Kammer), Urteil vom 21. 12. 2023 – Rs. C-281/22; G. K., B. O. D. GmbH, S. L. (Beteiligter: Österreichischer Delegierter Europäischer Staatsanwalt); ECLI:EU:C:2023:1018
Die Art. 31 und 32 der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft sind dahin auszulegen, dass sich die Kontrolle, die in dem Fall, dass für eine zugewiesene Ermittlungsmaßnahme eine richterliche Genehmigung nach dem Recht des Mitgliedstaats des unterstützenden Delegierten Europäischen Staatsanwalts erforderlich ist, in diesem Mitgliedstaat vorgenommen wird, nur auf Gesichtspunkte der Vollstreckung dieser Maßnahme beziehen darf, nicht aber auf Gesichtspunkte der Begründung und der Anordnung der Maßnahme, die, wenn es um einen schwerwiegenden Eingriff in die durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierten Rechte der betroffenen Person geht, einer vorherigen gerichtlichen Kontrolle im Mitgliedstaat des betrauten Delegierten Europäischen Staatsanwalts unterliegen müssen.
(Tenor)