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Politiken
08.07.2014
Politiken
EU-Kommission: Arbeitszeit: Vorschlag für sektorale Richtlinie in der Binnenschifffahrt

Die EU-Kommission hat am 7. 7. 2014 einen Vorschlag zur Festlegung spezifischer Vorschriften über die Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt vorgelegt, durch den die Vereinbarung der Sozialpartner auf EU-Ebene in diesem Sektor umgesetzt würde. Art. 14 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG sieht in Bezug auf Ruhezeiten, Pausen etc. einen sektoralen Ansatz mit der Möglichkeit separater Bestimmungen vor, die an die spezifischen Bedürfnisse der verschiedenen Verkehrssektoren angepasst sind. Die Vertreter der Arbeitgeber (Europäische Binnenschifffahrts-Union – EBU und Europäische Schifferorganisation – ESO) und der Arbeitnehmer (Europäische Transportarbeiter-Föderation – ETF) hatten die Vereinbarung 2012 abgeschlossen und die Kommission aufgefordert, sie dem Rat zur Annahme als Richtlinie des Rates gemäß Art. 155 AEUV zu übermitteln. Die Kommission hat die Vereinbarung auf ihre Rechtmäßigkeit, das Mandat und die Repräsentativität der unterzeichnenden Verbände, die Auswirkungen der Bestimmungen auf KMU und ihre wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen geprüft.

Das Abkommen enthält Mindestvorschriften für die Arbeitszeitgestaltung auf Schiffen im Personen- oder Güterverkehr auf den Binnenwasserstraßen in der EU: Die Gesamtarbeitszeit dürfte 48 Stunden/Woche nicht überschreiten, jedoch könnte die durchschnittliche Wochenarbeitszeit über einen Bezugszeitraum von bis zu 12 Monaten berechnet werden; die Nachtarbeitszeit dürfte insgesamt 42 Stunden/Woche nicht überschreiten; Ruhezeit mind. 10 Stunden/Tag (davon mind. 6 Stunden am Stück) und 84 Stunden/Woche; Anspruch auf mind. vier Wochen bezahlten Jahresurlaub sowie auf bezahlte jährliche Gesundheitskontrollen.

Sektorale EU-Arbeitszeitrichtlinien, mit denen Vereinbarungen der europäischen Sozialpartner umgesetzt werden, gibt es bereits für mobile Arbeitnehmer in der Zivilluftfahrt, im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr und für Seeleute ( s. Branchenspezifische Arbeitszeitregelungen). Dem Vorschlag ist ein analytisches Dokument beigefügt.

Quelle: EU-Kommission, PM v. 7. 7. 2014 – IP/14/779

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