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Politiken
17.03.2021
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EuGH: Das Gericht eines Mitgliedstaats ist verpflichtet, die ihm nach nationalem Recht verliehene Befugnis zu der gerichtlichen Feststellung,

... dass der Mitgliedstaat eine Unionsrichtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt habe und zur Abhilfe verpflichtet sei, auszuüben

Der EuGH hat mit Urteil vom 17. 3. 2021 – Rs. C-64/20; UH gegen An tAire Talmhaíochta Bia agus Mara, Éire agus An tArd-Aighne, ECLI:EU:C:2021:207 – entschieden:

Art. 288 AEUV ist dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass ein nationales Gericht, das im Rahmen eines hierfür im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Verfahrens feststellt, dass der Mitgliedstaat, dem es angehört, seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel in der durch die Richtlinie 2004/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 geänderten Fassung nicht nachgekommen ist, eine gerichtliche Feststellung, dass der Mitgliedstaat die Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat und zur Abhilfe verpflichtet ist, mit der Begründung verweigert, dass seiner Ansicht nach die nationalen Rechtsvorschriften mit der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG, die diese Richtlinie aufhebt und am 28. Januar 2022 in Kraft tritt, vereinbar sind.

(Tenor)

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