EuGH: Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss der EZB, mit dem Crédit lyonnais verweigert wurde, 34 % seiner Risikopositionen gegenüber der Caisse des dépôts et consignations bei der Berechnung seiner Verschuldungsquote unberücksichtigt zu lassen
EuGH (1. Kammer), Urteil vom 4. 5. 2023 – Rs. C-389/21 P; Europäische Zentralbank (EZB) gegen Crédit lyonnais; ECLI:EU:C:2023:368
1. Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 14. April 2021, Crédit lyonnais/EZB (T‑504/19, EU:T:2021:185), wird aufgehoben, soweit es dem ersten Teil des dritten Klagegrundes und teilweise dem dritten Teil des ersten Klagegrundes stattgegeben hat und den Beschluss ECB‑SSM‑2019‑FRCAG‑39 der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 3. Mai 2019 insoweit für nichtig erklärt hat, als die EZB es darin der Crédit lyonnais verweigert hat, 34 % ihrer Risikopositionen gegenüber der Caisse des dépôts et consignations bei der Berechnung ihrer Verschuldungsquote unberücksichtigt zu lassen.
2. Die von Crédit lyonnais erhobene Klage in der Rechtssache T‑504/19 wird abgewiesen.
3. Crédit lyonnais trägt die Kosten.
(Tenor)