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Politiken
29.04.2020
Politiken
EuGH: Der Gerichtshof der Europäischen Union nimmt Anpassungen vor, um die Kontinuität der Rechtspflege auf europäischer Ebene zu gewährleisten

Der Gerichtshof stellt sicher, dass seine Rechtsprechungstätigkeit in einem Kontext genereller Telearbeit aufrechterhalten bleibt

Das Erfordernis einer Anpassung an den Kontext

Im Einklang mit den Maßnahmen, die von den Behörden des Großherzogtums Luxemburg und der Nachbarländer getroffen wurden, hat der Gerichtshof der Europäischen Union beschlossen, ab dem 16. März 2020 generell Telearbeit einzuführen. Um seine Mitarbeiter zu schützen und zum Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus beizutragen, sind die Räumlichkeiten des Gerichtshofs für Besucher und Mitarbeiter nicht zugänglich, mit Ausnahme von Personen, die wichtige Aufgaben zu erfüllen haben.

Als Sofortmaßnahme mussten in Anbetracht der sowohl in Luxemburg als auch in den meisten Mitgliedstaaten geltenden Ausgangsbeschränkungen die für die Zeit vom 16. März bis zum 30. April bzw. bis zum 15. Mai angesetzten mündlichen Verhandlungen des Gerichtshofs und des Gerichts verschoben werden. Die Kanzleien der beiden Gerichte haben Kontakt zu den Vertretern der Parteien aufgenommen, um sie über diese Verschiebungen zu informieren und ihnen nähere Angaben zu den Modalitäten für die Fortsetzung des Verfahrens zu übermitteln. Auf der Website des Gerichtshofs sind dazu aktuelle Informationen zu finden.

Gestützt auf die für Krisensituationen geschaffenen Strukturen und Verfahren sind alle Vorkehrungen getroffen worden, damit die Tätigkeiten der Gerichte und der Dienststellen weitergeführt werden und so die Kontinuität der Rechtspflege auf europäischer Ebene gewährleistet wird, unter Bedingungen, die den im Normalfall geltenden Bedingungen so weit wie möglich entsprechen, aber zwangsläufig an die außergewöhnlichen Umstände angepasst sind.

So wurde in Erwartung dieser Situation die Ausstattung des Personals mit IT-Hardware zur Ermöglichung von Telearbeit ab Anfang Februar beschleunigt. Die große Mehrzahl der Mitarbeiter des Gerichtshofs der Europäischen Union ist daher nun in der Lage, mittels Telearbeit einen Beitrag zu seiner Tätigkeit zu leisten.

Überdies wurden unter Beachtung der einschlägigen Verfahrensregeln verschiedene Modalitäten vorgesehen, um eine Unterbrechung der Bearbeitung der Rechtssachen zu vermeiden:

Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren, schriftliche Fragen an die Parteien, Umgestaltung der Vorgehensweise bei der Verkündung von Urteilen und der Verlesung von Schlussanträgen, Erleichterungen bei der Eröffnung eines Kontos für e-Curia (einer Anwendung, die es gestattet, auf elektronischem Weg Verfahrensschriftstücke einzureichen und Zustellungen entgegenzunehmen).

Die Aufrechterhaltung der gerichtlichen Tätigkeiten Beide Gerichte haben beschlossen, besonders dringliche Rechtssachen (wie Eilverfahren, beschleunigte Verfahren und Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes) vorrangig zu bearbeiten, aber auch die Bearbeitung der übrigen Rechtssachen geht weiter.

Seit dem 16. 3. 2020 sind vom Gerichtshof und vom Gericht 86 Rechtssachen erledigt worden. Aus organisatorischen Gründen und als Vorsichtsmaßnahme sind die Urteilsverkündungen und die Verlesungen der Schlussanträge vom Präsidenten des Gerichtshofs und einem Generalanwalt bzw. vom Präsidenten des Gerichts am 19. 3. (6 Urteile, 5 Schlussanträge), am 26. 3. (23 Urteile, 4 Schlussanträge) und am 2. 4. (22 Urteile, 9 Schlussanträge) gebündelt vorgenommen worden. Diese Urteile und Schlussanträge wurden mittels Telearbeit anhand der üblichen Standards des Gerichtshofs und des Gerichts übersetzt, verbreitet, veröffentlicht und mitgeteilt.

Für die kommenden Wochen sind weitere Urteilsverkündungen und Verlesungen von Schlussanträgen terminiert (donnerstags für den Gerichtshof, mittwochs für das Gericht) und in den auf der Website des Gerichtshofs zu findenden Kalender aufgenommen worden.

Überdies sind im gleichen Zeitraum 52 neue Rechtssachen eingegangen. Sie werden von den Kanzleien, die den Vertretern der Parteien als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, mittels Telearbeit bearbeitet und sind Gegenstand von Übersetzungen und einer juristischen Voranalyse durch die zuständigen Dienststellen, ebenso wie die Verfahrensunterlagen in allen anderen bei den beiden Gerichten anhängigen Rechtssachen.

Schließlich hat, um den Amtsantritt des Generalanwalts Richard de la Tour nicht zu verzögern, dessen Eidesleistung vor dem Gerichtshof wie ursprünglich vorgesehen am 23. 3. stattgefunden. Die Zeremonie wurde ausnahmsweise im Wege einer Videokonferenz durchgeführt.

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Durch alle diese Maßnahmen und dank des Einsatzes seines gesamten Personals hat der Gerichtshof der Europäischen Union die Voraussetzungen geschaffen, damit er die ihm durch die Verträge übertragene Aufgabe im Dienst der rechtssuchenden Bürger auch angesichts der aktuellen Krisensituation in größtmöglichem Umfang weiterhin erfüllen kann.

Aktuelle Informationen zum Gerichtshof und zum Gericht finden Sie auf der Website CVRIA (https://curia.europa.eu) sowie über den Twitter- und den LinkedIn-Account des Gerichtshofs.

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