EuGH: Der Präsident des Gerichts weist den Antrag der Anglo Austrian AAB Bank, den Entzug ihrer Bankzulassung vorläufig auszusetzen, zurück
Der EuG hat mit Beschluss (des Präsidenten des Gerichts) vom 7. 2. 2020 – Rs. T-797/19 R, Anglo Austrian AAB Bank AG, Wien (Österreich), Belegging-Maatschappij „Far-East BV“ gegen Europäische Zentralbank (EZB), ECLI:EU:T:2020:37 entschieden:
1. Der Antrag wird zurückgewiesen.
2. Der Beschluss vom 20. November 2019, Anglo Austrian AAB Bank und Belegging-Maatschappij „Far-East“/EZB (T‑797/19 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:801), wird aufgehoben.
3. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
(Tenor)