EuGH: Die Einreichung eines Vorabentscheidungsersuchens beim Gerichtshof hindert das vorlegende Gericht nicht daran, das Ausgangsverfahren teilweise fortzusetzen
EuGH, Urteil vom 17. 5. 2023 – Rs. C-176/22; BK, ZhP; Beteiligte: Spetsializirana prokuratura; ECLI:EU:C:2023:416
Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist dahin auszulegen, dass er einem nationalen Gericht, das gemäß Art. 267 AEUV ein Vorabentscheidungsersuchen eingereicht hat, nicht verbietet, das Ausgangsverfahren nur insoweit auszusetzen, als dieses Aspekte betrifft, auf die sich die Beantwortung dieses Ersuchens durch den Gerichtshof auswirken kann.
(Tenor)