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Politiken
02.04.2019
Politiken
EuGH: Die Kommission hat einen Rechtsfehler begangen, indem sie die Registrierung der europäischen Bürgerinitiative zur Verbesserung der Situation von Regionen mit einer nationalen Minderheit abgelehnt hat

Der EuGH (1. Kammer) hat mit Urteil vom 7. 3. 2019 – Rs. C-420/16 P, Balázs-Árpád Izsák, Attila Dabis gegen Ungarn, Hellenische Republik, Rumänien, Slowakische Republik, ECLI:EU:C:2019:177 – wie folgt entschieden:

1. Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 10. Mai 2016, Izsák und Dabis/Kommission (T-529/13, EU:T:2016:282), wird aufgehoben.

2. Der Beschluss C (2013) 4975 final der Kommission vom 25. Juli 2013 über die Anmeldung der Europäischen Bürgerinitiative „Kohäsionspolitik für die Gleichstellung der Regionen und die Erhaltung der regionalen Kulturen“ wird für nichtig erklärt.

3. Die Europäische Kommission trägt die im Verfahren im ersten Rechtszug und im Rechtsmittelverfahren entstandenen Kosten.

4. Ungarn, Rumänien und die Slowakische Republik tragen ihre eigenen Kosten.

(Tenor)

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