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Politiken
20.11.2020
Politiken
GAin Kokott: Die in Südfrankreich erlaubte Leimrutenjagd auf Drosseln und Amseln kann mit der EU-Vogelschutzrichtlinie vereinbar sein,

... wenn ihr ein erhebliches kulturelles Gewicht zukommt und alle weiteren Vorrausetzungen für eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Verbot erfüllt sind

Die GAin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor – mit den Schlussanträgen vom 19. 11. 2020 – Rs. C-900/19; Association One Voice, Ligue pour la protection des oiseaux gegen Ministre de la Transition écologique et solidaire; ECLI:EU:C:2020:941, – wie folgt zu entscheiden:

1)         Die Erhaltung einer traditionellen Jagdmethode zu Freizeitzwecken kann als vernünftige Nutzung der betroffenen Vogelarten anerkannt werden. Damit vermag sie das Fehlen einer anderen zufriedenstellenden Lösung und eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten zu begründen, wenn die übrigen Voraussetzungen einer solchen Ausnahme vorliegen. Insbesondere muss die Jagdmethode auf die Entnahme geringer Mengen der betroffenen Arten beschränkt sein.

2)         Eine Jagdmethode kann als hinreichend selektiv im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2009/147 anerkannt werden, wenn auf der Grundlage hochwertiger und aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie ausreichender praktischer Kontrollen gesichert ist, dass der ungewollte Fang von Vogelarten und seine Konsequenzen im Vergleich zu der kulturellen Bedeutung der Fangmethode hinnehmbar sind.

(Schlussanträge)

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