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Politiken
18.03.2013
Politiken
Europäische Kommission: Digitale Agenda: Keine Sonderbehandlung deutscher Anbieter bei Mobilfunk-Zustellungsentgelten

Kommissionsvizepräsident Kallas begrüßte die Urteile in den Vertragsverletzungsverfahren [vgl. EWS 2013, 108] gegen Ungarn und Spanien (Rs. C-473/10, C-483/10). Hinsichtlich der Urteile gegen Österreich und Deutschland, in denen die Unabhängigkeit von Infrastrukturbetreibern, die einer Holding angehören (Rs. C-555/10, C-556/10) in Streit stand, respektiert die Kommission die Auslegung der geltenden Rechtsvorschriften durch den Gerichtshof, ist jedoch nach wie vor der Überzeugung, dass eine effektivere Trennung zwischen Infrastrukturbetrieb und Verkehrsleistungen eine wesentliche Voraussetzung für den nichtdiskriminierenden Zugang aller Betreiber zu den Eisenbahnstrecken ist. Im 4. Eisenbahnpaket seien Maßnahmen vorgesehen, um die erforderliche Trennung rechtlich zu verankern. Das Urteil unterstreiche, wie wichtig dessen schnelle Verabschiedung sei.

Kommission, PM vom 28.2.2013 - IP/13/176

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