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Politiken
13.01.2021
Politiken
EuGH: Ein Mitgliedstaat kann innerhalb der von ihm festgelegten geografischen Grenzen demselben Unternehmen für aneinandergrenzende Gebiete mehrere Genehmigungen zur Prospektion, ...

... Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen wie Erdöl oder Erdgas erteilen, sofern für alle Unternehmen ein nichtdiskriminierender Zugang zu diesen Tätigkeiten gewährleistet wird und die kumulativen Auswirkungen der Projekte beurteilt werden, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können

Der EuGH hat mit Urteil vom 13. 1. 2022 – Rs. C-110/20; Regione Puglia gegen Ministero dell’Ambiente e della Tutela del Territorio e del Mare, Ministero dei Beni e delle Attività culturali e del Turismo u.a.; ECLI:EU:C:2022:5 – entschieden:

Die Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen und Art. 4 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, die für die Größe des von einer Genehmigung zur Exploration von Kohlenwasserstoffen erfassten Gebiets eine Obergrenze vorsieht, aber nicht ausdrücklich verbietet, demselben Unternehmen mehrere Genehmigungen für aneinandergrenzende Gebiete mit einer die Obergrenze übersteigenden Gesamtfläche zu erteilen, nicht entgegenstehen, sofern eine solche Erteilung geeignet ist, die aus technischer wie wirtschaftlicher Sicht bestmögliche Ausübung der betreffenden Explorationstätigkeit und die Erreichung der mit der Richtlinie 94/22 verfolgten Ziele zu gewährleisten. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung sind außerdem die kumulativen Auswirkungen der vom Unternehmen im Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Exploration von Kohlenwasserstoffen dargelegten Projekte, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können, zu beurteilen.

(Tenor)

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