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Politiken
24.04.2020
Politiken
EuGH: Eine Maßnahme, die einem Bundesland erlaubt, die Übernahme der Schülerbeförderung von der Voraussetzung eines Wohnsitzes in diesem Bundesland abhängig zu machen, ...

... stellt eine mittelbare Diskriminierung von Grenzarbeitnehmern und ihrer Familie dar

EuGH (9. Kammer), Urteil vom 2. 4. 2020 – Rs. C-830/18; Landkreis Südliche Weinstraße gegen PF u. a., ECLI:EU:C:2020:275 – entschieden:

1. Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union ist dahin auszulegen, dass eine nationale Rechtsvorschrift, die die Übernahme der Schülerbeförderung durch ein Bundesland von der Voraussetzung eines Wohnsitzes in diesem Bundesland abhängig macht, eine mittelbare Diskriminierung darstellt, da sie sich ihrem Wesen nach eher auf Grenzarbeitnehmer als auf inländische Arbeitnehmer auswirken kann.

2. Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011 ist dahin auszulegen, dass praktische Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der effizienten Organisation der Schülerbeförderung in einem Bundesland keinen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellen, der eine als mittelbare Diskriminierung eingestufte nationale Maßnahme rechtfertigen kann.

(Tenor)

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