R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Politiken
16.02.2023
Politiken
EuGH: Eine Entscheidung zur Genehmigung der Telefonüberwachung muss keine individualisierte Begründung enthalten

Der EuGH (3. Kammer) hat mit Urteil vom 16. 2. 2023 – Rs. C-349/21; HYA, IP, DD, ZI, SS, Beteiligte: Spetsializirana prokuratura; ECLI:EU:C:2023:102 – entschieden:

Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) in Verbindung mit Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Praxis, wonach gerichtliche Entscheidungen, mit denen auf einen ausführlichen mit Gründen versehenen Antrag der Strafverfolgungsbehörden hin die Anwendung besonderer Ermittlungsmethoden genehmigt wurde, nach einer Textvorlage abgefasst sind, die keine individualisierte Begründung enthält, sondern sich – abgesehen von der Angabe der Gültigkeitsdauer der Genehmigung – auf den Hinweis beschränkt, dass die Anforderungen der in diesen Entscheidungen angeführten Regelung erfüllt seien, nicht entgegensteht, sofern die genauen Gründe, aus denen der zuständige Richter zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die gesetzlichen Anforderungen unter den tatsächlichen und rechtlichen Umständen des konkreten Falls erfüllt seien, sich leicht und eindeutig erschließen, wenn die Entscheidung und der Antrag auf Genehmigung nebeneinander gelesen werden, wobei dieser Antrag nach erteilter Genehmigung der Person zugänglich gemacht werden muss, in Bezug auf die die Anwendung besonderer Ermittlungsmethoden genehmigt wurde.

(Tenor)

stats