EuGH: Ernennung von Unionsrichtern
Ein Mitgliedstaat darf unter den Bewerbern, die auf einer von einer nationalen Gruppe unabhängiger Sachverständiger erstellten Liste stehen, einen Bewerber vorschlagen, der nicht der bestplatzierte Bewerber auf dieser Liste ist, sofern der vorgeschlagene Bewerber die in den Verträgen bestimmten Anforderungen erfüllt
EuGH (Große Kammer), Urteil vom 29. 7. 2024 – Rs. C-119/23; Virgilijus Valančius gegen Lietuvos Republikos Vyriausybė; ECLI:EU:C:2024:653
Art. 19 Abs. 2 Unterabs. 3 EUV und Art. 254 Abs. 2 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie dem nicht entgegenstehen, dass die Regierung eines Mitgliedstaats, die eine Gruppe unabhängiger Sachverständiger mit dem Auftrag eingesetzt hat, die Bewerber für das Amt eines Richters des Gerichts der Europäischen Union zu beurteilen und eine Rangliste der Bewerber zu erstellen, die die in diesen Bestimmungen genannten Anforderungen erfüllen, unter den Bewerbern, die auf dieser Liste stehen, einen Bewerber vorschlägt, der nicht der bestplatzierte Bewerber ist, sofern der vorgeschlagene Bewerber diese Anforderungen erfüllt.
(Tenor)