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Politiken
28.09.2020
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EuGH: Feierliche Verpflichtung der Europäischen Generalstaatsanwältin und der Europäischen Staatsanwälte vor dem Gerichtshof

Am 16. Oktober 2019 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union im gegenseitigen Einvernehmen Frau Laura Codruţa Kövesi zur ersten Europäischen Generalstaatsanwältin ernannt. Mit Beschluss vom 27. Juli 2020 hat der Rat der Europäischen Union die ersten Europäischen Staatsanwälte der Europäischen Staatsanwaltschaft ernannt.

Aus Anlass der offiziellen Aufnahme der Tätigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft hat um 11 Uhr eine feierliche Sitzung am Gerichtshof der Europäischen Union stattgefunden, in der die Europäische Generalstaatsanwältin und die Europäischen Staatsanwälte der Europäischen Staatsanwaltschaft ihre feierliche Verpflichtung, die sich aus ihrem Amt ergebenden Pflichten zu erfüllen, übernommen haben. Der Präsident des Gerichtshofs, Herr Koen Lenaerts, und Frau Laura Codruţa Kövesi haben Ansprachen gehalten.

Die feierliche Verpflichtung wurde von Frau Laura Codruţa Kövesi (RO), Herrn Frédéric Baab (FR), Herrn Cătălin-Laurențiu Borcoman (RO), Herrn Jaka Brezigar (SI), Herrn Danilo Ceccarelli (IT), Herrn Gatis Doniks (LV), Frau Yvonne Farrugia (MT), Frau Teodora Georgieva (BG), Frau Daniëlle Goudriaan (NL), Herrn José Eduardo Guerra (PT), Herrn Petr Klement (CZ), Herrn Tomas Krušna (LT), Frau Tamara Laptoš (HR), Frau Katerina Loizou (CY), Frau Ingrid Maschl-Clausen (AT), Herrn Juraj Novocký (SK), Herrn Andrés Ritter (DE), Frau Maria Concepción Sabadell Carnicero (ES), Herrn Gabriel Seixas (LU), Frau Kristel Siitam-Nyiri (EE), Herrn Harri Tiesmaa (FI), Herrn Yves Van Den Berge (BE) und Herrn Dimitrios Zimianitis (EL) mit folgenden Worten übernommen:

„Ich verpflichte ich mich feierlich, meine Pflichten in voller Unabhängigkeit im Interesse der Union insgesamt zu erfüllen und Weisungen von Personen oder Stellen außerhalb der Europäischen Staatsanwaltschaft weder einzuholen noch entgegenzunehmen. Ich verpflichte mich außerdem, die Geheimhaltungspflicht in Bezug auf alle Informationen, über die die Europäische Staatsanwaltschaft verfügt, zu wahren.“

Die Europäische Staatsanwaltschaft ist eine unabhängige Einrichtung der Union, die für die strafrechtliche Untersuchung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung in Bezug auf Personen zuständig ist, die Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union (beispielsweise Betrug, Korruption oder grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug von mehr als 10 Mio. Euro) begangen haben. Hierzu führt sie Ermittlungen, ergreift Strafverfolgungsmaßnahmen und nimmt vor den zuständigen Gerichten der Mitgliedstaaten die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr. Die Europäische Staatsanwaltschaft hat ihren Sitz in Luxemburg.

Derzeit beteiligen sich 22 Mitgliedstaaten an dieser verstärkten Zusammenarbeit (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik und Zypern).

(PM-Nr. 118 vom 28. 9. 2020)

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