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Politiken
14.10.2013
Politiken
EU-Parlament: Finanzsektor: Einheitliche Bankenaufsicht

Auf seiner Plenartagung am 12. 9. 2013 hat das Europäische Parlament der einheitlichen europäischen Bankenaufsicht zugestimmt, die ungefähr 150 große Banken der EU ab September 2014 unter direkte Aufsicht der EZB stellen wird. Die Abgeordneten und verschiedene nationale Parlamente haben darauf bestanden, dass die Übertragung von Befugnissen auch eine demokratische Kontrolle des neuen Bankenaufsehers notwendig macht. Nach den Vorschriften und dem begleitenden interinstitutionellen Abkommen zwischen Parlament und EZB wird das Parlament weitreichenden Zugang zu Informationen haben und u. a. einen umfassenden Bericht der Sitzungen des Aufsichtsrats erhalten, inkl. einer erläuterten Liste der getroffenen Entscheidungen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats muss an regelmäßigen Anhörungen des Parlaments teilnehmen. Das Parlament hat zusammen mit dem Rat ein Mitspracherecht bei dessen Ernennung und Absetzung. Es kann Untersuchungen möglicher Fehler der Aufsichtsbehörde veranlassen; außerdem können einzelne Abgeordnete Fragen an die Behörde einreichen, die umgehend beantwortet werden. Es ist eine strenge Trennung einzuhalten zwischen EZB-Angestellten, die sich mit währungspolitischen Aufgaben, und solchen, die sich mit der Bankenaufsicht befassen, einzuhalten. Das Parlament hat in einer Reihe von Schlüsselbereichen Änderungen durchgesetzt (Einzelheiten siehe ews-archiv.de). Das Aufsichtssystem, das für alle Mitglieder der Eurozone verpflichtend ist, wird allen anderen EU-Ländern offen stehen.

EP, PM v. 12. 9. 2013 - REF : 20130909STO18905

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