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Politiken
15.03.2021
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EuGH-Schlussanträge: GA Hogan schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass der Rat, auch wenn die Europäische Union das Übereinkommen von Istanbul bereits unterzeichnet hat, ...

… berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, die einstimmige Entscheidung aller Mitgliedstaaten, durch dieses Übereinkommen gebunden zu sein, abzuwarten, bevor er entscheidet, ob und inwieweit die Union dem Übereinkommen beitreten wird

Der GA Hogan schlägt mitSchlussanträge vom 11. 3. 2021 – Gutachtenverfahren 1/19, ECLI:EU:C:2021:198 dem Gerichtshof daher vor, die vom Parlament vorgelegten Fragen wie folgt zu beantworten:

Sollten die Absichten des Rates in Bezug auf den Umfang der geteilten Zuständigkeiten, die beim Abschluss des Übereinkommens von Istanbul ausgeübt werden sollen, unverändert bleiben, ist der Beschluss zur Ermächtigung zu diesem Abschluss im Namen der Union auf Art. 78 Abs. 2, Art. 82 Abs. 2, Art. 84 und Art. 336 AEUV als materielle Rechtsgrundlagen zu stützen.

Der Abschluss des Übereinkommens von Istanbul durch die Union in Gestalt zweier gesonderter Rechtsakte ist nicht geeignet, zur Ungültigkeit dieser Rechtsakte zu führen.

Der Beschluss der Union zum Abschluss des Übereinkommens von Istanbul wäre mit den Verträgen vereinbar, falls er ohne einstimmige Entscheidung aller Mitgliedstaaten hinsichtlich ihrer Zustimmung, durch dieses Übereinkommen gebunden zu sein, angenommen würde. Ferner wäre er jedoch ebenso mit den Verträgen vereinbar, falls er erst nach dem Zustandekommen einer solchen einstimmigen Entscheidung angenommen würde. Die Entscheidung, welcher dieser beiden Lösungen der Vorzug gebührt, ist ausschließlich Sache des Rates.

(Schlussanträge)

(Hinweis d. Red.: 45 Staaten haben das als Istanbul-Konvention bekannte Übereinkommen unterzeichnet. 34 Staaten haben es inzwischen ratifiziert (2018 Deutschland). Die Türkei ist  durch Dekret des türkischen Präsident Erdogan – also ohne Parlamentsbeschluss – am 20. 3. 2021 mit sofortiger Wirkung ausgetreten. Die Visegrad-Staaten (Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn) streben eine Kündigung des Abkommens an.

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