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Politiken
09.12.2021
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EuGH-Schlussanträge: GA Campos Sánchez-Bordona ist der Ansicht, dass die Klagen Ungarns und Polens gegen die Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union bei Verstößen gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit abzuweisen sind

GA Campos Sánchez-Bordona schlägt mit den Schlussanträgen vom 2. 12. 2021 – verb. Rs. C-156/21 und C-157/21; Ungarn gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union und Republik Polen gegen Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union; ECLI:EU:C:2021:974; ECLI:EU:C:2021:978 dem Gerichtshof vor:

1.      den Zwischenstreitantrag des Rates zurückzuweisen, mit dem er begehrt, die Passagen der Klageschrift der Republik Polen und ihrer Anlagen, die auf das Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates (Ratsdokument 13593/18) vom 25. Oktober 2018 Bezug nehmen, seinen Inhalt wiedergeben oder die darin vorgenommene Analyse widerspiegeln, nicht zu berücksichtigen;

2.      die von der Republik Polen gegen die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union erhobene Nichtigkeitsklage abzuweisen;

3.      der Republik Polen neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Europäischen Parlaments und des Rates aufzuerlegen.

4.      der Europäischen Kommission, dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, Ungarn, Irland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Republik Finnland und dem Königreich Schweden ihre eigenen Kosten aufzuerlegen.

(Schlussanträge)

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