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Politiken
20.01.2022
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EuGH-Schlussanträge: GA Richard de la Tour zufolge verstößt die Indexierung der Familienbeihilfe und steuerlicher Vergünstigungen, die Österreich Arbeitnehmern gewährt, deren Kinder sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, gegen Unionsrecht

GA De La Tour schlägt mit den Schlussanträgen vom 20. 1. 2022 – Rs. C-328/20; Europäische Kommission gegen Republik Österreich; ECLI:EU:C:2022:45 – dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden:

1.      Die Republik Österreich hat durch die Einführung eines Anpassungsmechanismus in Bezug auf die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag für Erwerbstätige, deren Kinder ständig in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, gegen ihre Verpflichtungen

–          aus Art. 7 und 67 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sowie

–          aus Art. 4 der Verordnung Nr. 883/2004 und Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union verstoßen.

2.      Die Republik Österreich hat durch die Einführung eines Anpassungsmechanismus in Bezug auf den Familienbonus Plus, den Alleinverdienerabsetzbetrag, den Alleinerzieherabsetzbetrag und den Unterhaltsabsetzbetrag für Wanderarbeitnehmer, deren Kinder ständig in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011 verstoßen.

3.      Die Republik Österreich trägt die Kosten.

4.      Die Tschechische Republik, das Königreich Dänemark, die Republik Kroatien, die Republik Polen, Rumänien, die Republik Slowenien und die Slowakische Republik sowie das Königreich Norwegen und die EFTA-Überwachungsbehörde tragen ihre eigenen Kosten.

(Schlussanträge)

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