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Politiken
25.01.2022
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EuGH-Schlussanträge: GACollins: Das Unionsrecht steht einer nationalen Bestimmung oder Praxis eines Mitgliedstaats entgegen, wonach die nationalen Gerichte nicht befugt sind, die Vereinbarkeit einer Bestimmung des nationalen Rechts, ...

... die durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts des Mitgliedstaats für verfassungsgemäß erklärt wurde, mit den Bestimmungen des Unionsrechts zu prüfen

GA Collins schlägt dem Gerichtshof mitdenSchlussanträgen vom 20. 1. 2022 in der Rs. C-430/21, Wirkung der Entscheidungen eines Verfassungsgerichts; ECLI:EU:C:2022:44 – vor, die von der Curtea de Apel Craiova (Berufungsgericht Craiova, Rumänien) vorgelegten Fragen wie folgt zu beantworten:

Der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit, der in Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV in Verbindung mit Art. 2 EUV und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist, steht einer Bestimmung oder Praxis des nationalen Rechts eines Mitgliedstaats entgegen, wonach die nationalen Gerichte nicht befugt sind, die Vereinbarkeit einer Bestimmung des nationalen Rechts, die durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts dieses Mitgliedstaats für verfassungsgemäß erklärt wurde, mit den Bestimmungen des Unionsrechts zu prüfen. Nach demselben Grundsatz ist es ausgeschlossen, gegen einen Richter wegen einer solchen Prüfung Disziplinarverfahren einzuleiten oder Disziplinarstrafen zu verhängen.

(Schlussanträge)

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