R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Politiken
29.03.2021
Politiken
EuGH: Gegen die Fahrer von Lastkraftwagen und Bussen, die bei einer Kontrolle nicht in der Lage sind, die Schaublätter des Fahrtenschreibers für den Tag der Kontrolle und die vorausgehenden 28 Tage vorzulegen, ...

... kann nur eine einzige Sanktion verhängt werden, unabhängig davon, wie viele Schaublätter fehlen

Der EuGH hat mit Urteil vom 24. 3. 2021 – verb. Rs. C-870/19 und C-871/19; Prefettura Ufficio territoriale del governo di Firenze gegen MI (C 870/19), TB (C 871/19), ECLI:EU:C:2021:233 – entschieden:

Art. 15 Abs. 7 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr in der durch die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 geänderten Fassung und Art. 19 der Verordnung Nr. 561/2006 sind dahin auszulegen, dass im Fall eines Kraftfahrers, der bei einer Kontrolle die Schaublätter des Kontrollgeräts für mehrere Arbeitstage in einem den Tag der Kontrolle und die vorausgehenden 28 Tage umfassenden Zeitraum nicht vorlegt, die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem die Kontrolle durchgeführt wurde, nur einen Verstoß dieses Kraftfahrers feststellen und wegen dieses Verstoßes nur eine einzige Sanktion verhängen dürfen.

(Tenor)

 

stats