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Politiken
26.03.2019
Politiken
EuGH: In den Verfahren zur Auswahl des Personals der Unionsorgane sind Ungleichbehandlungen aufgrund der Sprache grundsätzlich unzulässig

Der EuGH (Große Kammer) hat mit Urteil vom 26. 3. 2019 – Rs. C-377/16; Königreich Spanien gegen Europäisches Parlament, ECLI:EU:C:2019:249 – wie folgt entschieden:

1. Die Aufforderung zur Interessenbekundung Vertragsbedienstete – Funktionsgruppe I – Fahrer (m/w), EP/CAST/S/16/2016, wird für nichtig erklärt.

2. Die gemäß der Aufforderung zur Interessenbekundung Vertragsbedienstete – Funktionsgruppe I – Fahrer (m/w), EP/CAST/S/16/2016, erstellte Datenbank wird für nichtig erklärt.

3. Das Europäische Parlament trägt die Kosten.

(Tenor)

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