R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Politiken
10.05.2021
Politiken
EuGH: Nationale Vorschriften eines Mitgliedstaats, die dem Premierminister eine entscheidende Befugnis bei der Richterernennung einräumen, aber auch die Beteiligung eines unabhängigen Gremiums vorsehen, ...

... das damit betraut ist, die Kandidaten zu beurteilen und eine Stellungnahme zu übermitteln, verstoßen nicht gegen das Unionsrecht

Der EuGH (Große Kammer) hat mit Urteil vom 20. 4. 2021 – Rs. C-896/19; Repubblika gegen Il-Prim Ministru; ECLI:EU:C:2021:311 – entschieden:

1.      Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV ist dahin auszulegen, dass er in einer Rechtssache Anwendung finden kann, in der ein nationales Gericht mit einer im nationalen Recht vorgesehenen Klage befasst ist, die darauf gerichtet ist, dass dieses Gericht darüber entscheidet, ob bestimmte nationale Vorschriften über das Verfahren zur Ernennung der Richter des Mitgliedstaats, dem dieses Gericht angehört, mit dem Unionsrecht vereinbar sind. Bei der Auslegung dieser Bestimmung ist Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gebührend zu berücksichtigen.

2.      Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV ist dahin auszulegen, dass er nationalen Bestimmungen, die dem Premierminister des betreffenden Mitgliedstaats eine entscheidende Befugnis im Richterernennungsverfahren einräumen, aber auch vorsehen, dass in diesem Verfahren ein unabhängiges Gremium tätig wird, das namentlich damit betraut ist, die Richteramtskandidaten zu beurteilen und dem Premierminister eine Stellungnahme zu übermitteln, nicht entgegensteht.

(Tenor)

stats