EU Kommission: Ratingagenturen: technische Regulierungsstandards
Die EU-Kommission hat am 30. 9. 2014 drei technische Regulierungsstandards zur Umsetzung zentraler Bestimmungen der VO 1060/2009 über Ratingagenturen angenommen. Die Standards legen fest: (1) Offenlegungspflichten von Emittenten, Originatoren und Sponsoren strukturierter Finanzinstrumente; (2) Meldepflichten der Ratingagenturen für die Zwecke der von der ESMA eingerichteten europäischen Ratingplattform und (3) Meldepflichten hinsichtlich der den Kunden der Ratingagenturen für die Zwecke der laufenden Beaufsichtigung in Rechnung gestellten Gebühren.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist von Parlament und Rat (ein Monat, zweimal verlängerbar) werden die technischen Regulierungsstandards im ABlEU veröffentlicht. S. a. MEMO 13/571. ec.europa.eu/internal_market/rating-agencies/index_de.htm
EU-Kommission, PM v. 30. 9. 2014 - IP/14/1060