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Politiken
30.04.2020
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EuGH: Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer – Richtlinie 2003/88/EG

Der EuGH (10. Kammer) hat mit Urteil vom 30. 4. 2020 – Rs. C-211/19; UO gegen Készenléti Rendőrség, ECLI:EU:C:2020:344 – entschieden:

Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ist dahin auszulegen, dass Art. 2 Nrn. 1 und 2 dieser Richtlinie für Mitglieder der Ordnungskräfte gilt, die im Fall des Zustroms von Drittstaatsangehörigen zu den Außengrenzen eines Mitgliedstaats Überwachungsaufgaben an diesen Grenzen wahrnehmen, es sei denn, dass unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände festzustellen wäre, dass die fraglichen Aufgaben im Rahmen außergewöhnlicher Ereignisse wahrgenommen werden, deren Schwere und Ausmaß Maßnahmen erfordern, die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sicherheit des Gemeinwesens unerlässlich sind und deren ordnungsgemäße Durchführung in Frage gestellt wäre, wenn alle Vorschriften der Richtlinie beachtet werden müssten, was vom vorlegenden Gericht zu prüfen ist.

(Tenor)

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