EU Kommission: Solvency II und Eigenkapital-VO: neue delegierte Rechtsakte
Die EU-Kommission hat am 10. 10. 2014 delegierte Rechtsakte zur Solvabilität-II-Richtlinie und zur VO (EU) Nr. 575/2013 (Eigenkapital-VO) erlassen, die zu erstklassigen Verbriefungen beitragen, ausreichend liquide Bankenaktiva in Krisenzeiten sicherstellen und internationale Vergleichbarkeit der Verschuldungsquoten gewährleisten sollen. Die Rechtsakte umfassen (1) detaillierte Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie Solvabilität II, insb. zur Bewertung, einschl. der so genannten "langfristigen Garantiemaßnahmen", zur Festlegung der Eigenkapitalhöhe und der Kalibrierung der verschiedenen Vermögenswertklassen, in die ein Versicherer investieren darf und zur Art und Weise, wie Versicherungsunternehmen geführt und organisiert werden sollten (s. MEMO/14/578); (2) eine detaillierte Liquiditätsdeckungsanforderung für Banken (s. MEMO/14/579); (3) detaillierte Bestimmungen zur Verschuldungsquote (s. MEMO/14/580).
EU-Kommission, PM v. 10. 10. 2014 - IP/14/1119