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Politiken
29.07.2013
Politiken
Europäische Kommission: Staatliche Beihilfen für Finanzinstitute

Die Kommission hat ihre befristeten Vorschriften für die Würdigung krisenbedingter staatlicher Beihilfen für Finanzinstitute überarbeitet. Die Änderungen zielen darauf ab, den Umstrukturierungsprozess zu verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. So wird verlangt, dass Banken, bevor sie Rekapitalisierungen oder Maßnahmen zum Schutz ihrer wertgeminderten Vermögenswerte in Anspruch nehmen können, einen Umstrukturierungsplan vorlegen, in dem überzeugend darzulegen ist, wie die Bank langfristig wieder rentabel wirtschaften wird. Wenn die Rentabilität nicht wiederherzustellen ist, ist ein Konzept für die geordnete Abwicklung vorzulegen. Darüber hinaus sollen ausgewiesene Kapitallücken zunächst mit Mitteln der Bank, der privaten Investoren oder der Anteilseigner geschlossen werden. Um eine Gefährdung der Finanzstabilität abzuwenden, kann eine staatliche Rekapitalisierung vorübergehend auch genehmigt werden, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde ein sofortiges Eingreifen für erforderlich hält. Insolvente Banken müssen eine strikte Vergütungspolitik für Führungskräfte verfolgen. Die Kommission hat zudem ihre Beschlusspraxis, u. a. in Bezug auf Abwicklungsbeihilfen, kodifiziert.
Alle Vorschriften zur Bewältigung der Bankenkrise unter http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/temporary.html

Kommission, PM vom 10. 7. 2013 - IP/13/672

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