R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Politiken
13.12.2017
Politiken
EuGH: Verstößt die Erhebung des Rundfunkbeitrags (BW) gegen Beihilferecht, Diskriminierungsverbot, Niederlassungsfreiheit sowie Art. 10 EMRK/Art. 4 EGRC?

EuGH Rs. C-492/17 LG Tübingen, Einreichung am 11. 8. 2017, Südwestrundfunk/Tilo Rittinger, Patric Wolter, Harald Zastera, Dagmar Fahner, Layla Sofan, Marc Schulte

1. Ist das nationale baden-württembergische Gesetz vom 18. 10. 2011 zur Geltung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RdFunkBeitrStVBW) vom 17. 12. 2010, zuletzt geändert durch Art. 4 des Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 3. 12. 2015 (Gesetz vom 23. 2. 2016, GBl., 126, 129) mit Unionsrecht unvereinbar, weil der dort grundsätzlich seit 1. 1. 2013 von jedem im deutschen Bundesland Baden-Württemberg wohnenden Erwachsenen voraussetzungslos zugunsten der Sendeanstalten SWR und ZDF erhobene Beitrag eine gegen Unionsrecht verstoßende bevorzugende Beihilfe zugunsten ausschließlich dieser öffentlich-rechtlicher[n] Rundfunkanstalten gegenüber privaten Rundfunkanstalten darstellt? Sind Art. 107/108 AEUV so auszulegen, dass das Gesetz betreffend den Rundfunkbeitrag der Zustimmung der Kommission bedurft hätte und mangels Zustimmung unwirksam ist?

2. Ist Art. 107/108 AEUV so auszulegen, dass er die im nationalen Gesetz „RdFunkBeitrStVtrBW“ festgesetzte Regelung erfasst, nach der grundsätzlich von jedem in Baden-Württemberg wohnenden Erwachsenen voraussetzungslos ein Beitrag zugunsten ausschließlich behördlicher/öffentlich-rechtlicher Sender erhoben wird, weil dieser Beitrag eine gegen Unionsrecht verstoßende bevorzugende Beihilfe zur technischen Ausgrenzung von Sendern aus EU-Staaten beinhaltet, da die Beiträge dazu verwendet werden, einen konkurrierenden Übertragungsweg zu errichten (DVB-T2 – Monopol), dessen Nutzung durch ausländische Sender nicht vorgesehen ist? Ist Art. 107/108 AEUV so auszulegen, dass er auch nicht unmittelbare Geldzuwendungen, sondern auch andere wirtschaftlich relevante Privilegierungen (Titulierungsrecht, Befugnis zum Handeln sowohl als wirtschaftliches Unternehmen als auch als Behörde, Besserstellung bei der Berechnung der Schulden) erfasst?

… [Die Fragen 3-7 betreffen die Vereinbarkeit mit dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot, dem Diskriminierungsverbot, der Niederlassungsfreiheit sowie Art. 10 EMRK/Art. 4 EGRC (Informationsfreiheit)].

stats