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Politiken
15.01.2019
Politiken
EuGH: Zuständigkeit des Gerichtshof der Europäischen Union: Prüfung, ob die Rechtmäßigkeit des EZB-Beschlusses, mit dem Erwerb einer qualifizierten Beteiligung an Banca Mediolanum durch Fininvest und Herrn Berlusconi widersprochen wird …

EuGH (Große Kammer), Urteil vom 19. 12. 2018 – Rs. C-219/17, Silvio Berlusconi, Finanziaria d’investimento Fininvest SpA (Fininvest) gegen Banca d’Italia, Istituto per la Vigilanza Sulle Assicurazioni (IVASS), ECLI:EU:C:2018:1023 – wie folgt entschieden

Art. 263 AEUV ist dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass die nationalen Gerichte verfahrenseinleitendeHandlungen, vorbereitende Handlungen oder nicht bindende Vorschläge, die die zuständigen nationalen Behörden im Rahmen des Verfahrens nach den Art. 22 und 23 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG, Art. 4 Abs. 1 Buchst. c und Art. 15 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank sowie den Art. 85 bis 87 der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 der Europäischen Zentralbank vom 16. April 2014 zur Einrichtung eines Rahmenwerks für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen zuständigen Behörden und den nationalen benannten Behörden innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM-Rahmenverordnung) vorgenommen haben, auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Insoweit ist es unerheblich, dass bei einem nationalen Gericht eine besondere Klage auf Feststellung der Nichtigkeit wegen Verletzung der Rechtskraft einer Entscheidung eines nationalen Gerichts erhoben worden ist.

(Tenor)

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